Sanierungsempfehlungen im Energieausweis

|   Energiespartipps

Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, braucht einen
Energieausweis. Das Dokument enthält auf Seite 5 Empfehlungen zur
Modernisierung des Gebäudes. Genannt werden kostengünstige Maßnahmen
zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die allgemein gehaltenen Hinweise
ersetzen jedoch keine Energieberatung, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt
und Energieberater der Verbraucherzentrale. Es sind lediglich Tipps, wie sich
der bauliche Wärmeschutz und die Heizungsanlage optimieren und erneuerbare
Energien nutzen lassen. Der Ausweisausstellende gibt zu den einzelnen
Empfehlungen auch an, ob diese sinnvollerweise als Einzelmaßnahmen oder in
Zusammenhang mit größeren Modernisierungen durchgeführt werden sollten.
Zusätzlich können die geschätzten Amortisationszeiten und die Kosten pro
gesparter Kilowattstunde Energie aufgeführt. Diese Angaben sind allerdings
nicht verpflichtend.
Speziell Eigenheimbesitzende, die selbst im Gebäude wohnen und zusätzlich
Wohnungen vermieten, werden durch die Empfehlungen angeregt, über eine
Modernisierung ihres Gebäudes nachzudenken. Wenige Jahre nach Ausstellung
des Energieausweises verändern sich eventuell die Rahmenbedingungen, so
dass die Empfehlungen möglicherweise schon veraltet sind, wenn die
Renovierung beginnt, gibt der Experte zu bedenken. Aktuell ist hier zum
Beispiel die Novellierung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu nennen, das in
einer Vielzahl von Fällen den Nachweis über die Nutzung von erneuerbarer
Energie verlangt. Daher empfiehlt Schneeweiß den Eigenheimbesitzenden sich
vor einer Modernisierung anbieterunabhängig beraten zu lassen. Worauf bei
Wärmedämmung und Heizungsoptimierung besonders geachtet werden soll,
erklären die Fachberaterinnen und -berater der Verbraucherzentrale. Zudem
erhalten die Ratsuchenden Hinweise auf mögliche Fördermittel.
Telefonische Kurz-Auskunft zum Thema Energieausweis erhalten Interessierte
dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale unter
der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802 400.
Terminvereinbarung zur ausführlichen persönlichen Beratung in einer der
Niederlassungen im Saarland kann ebenfalls unter 0800-809 802 400
(kostenfrei) getroffen werden oder mit der Beratungsstelle.
Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-saarland.de
oder unter https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/.
Anmeldung zur Beratung in:
- St. Wendel, Umweltamt, Tel: 0 68 51 - 809 1903, Neuer Beratungsraum:
Mehrzweckhalle, Raum des Ortsvorstehers, Im Schuleck 10, 66606 St. Wendel
Winterbach
- Tholey, Rathaus, Tel: 0681 50089-15
 

 


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