Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue
energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest.
Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien soll dabei eine
zentrale Rolle spielen. Vorrangig beziehen sich nicht zuletzt deshalb die
neuen Vorgaben des GEG auf die Heizungstechnik. So sollen neue
Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien
betrieben werden: Wasserstoff statt Gas ist dabei eine Option. Christine
Mörgen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland, bewertet das
Heizen mit Wasserstoff allerdings kritisch.
Wer seine Heizung ab 2024 ersetzen will, darf zwar zunächst weiterhin eine
reine Erdgasheizung einbauen lassen, muss aber zu einem späteren Zeitpunkt
einen Teil seiner Wärme mit Biogas oder Wasserstoff erzeugen. Wasserstoff ist
dabei Hoffnungsträger, um zukünftig klimaneutral und ohne Ausstoß von
Treibhausgasen zu heizen: Mit vorhandener Heiztechnik und bestehenden
Gasnetzen, aber eben ohne Erdgas.
Bereits heute bieten Hersteller Heizungen an, die „Wasserstoff-ready" sind und
einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften würden.
Fachleute sprechen von zehn Prozent, die man problemlos dem Erdgas
beimischen könnte. Um ausschließlich oder auch nur zu 65 Prozent mit
Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Aktuell werden keine
Heizungen angeboten, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen können.
Auch ist Wasserstoff zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar. Denn, um
mit Wasserstoff klimaneutral zu heizen, muss grüner oder blauer Wasserstoff
eingesetzt werden. Aktuell existieren dafür nur wenige Produktionsstätten. Und
der Bedarf an Wasserstoff wird hoch werden, denn neben Gebäuden wollen
auch Industrie und Verkehr klimaneutral werden. Hinzu kommt, dass bei der
Umstellung eines bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff alle an dieses
Netz angeschlossenen Gasheizungen auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt
werden müssten.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät insgesamt zur Vorsicht. Der
Kauf einer neuen Gasheizung ist nur noch dann sinnvoll, wenn sie auf 100
Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, und wenn das betreffende Haus in einem
sogenannten Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt. Die bundesdeutsche
Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und
Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht. Da bestimmte
Industriebereiche auf Wasserstoff angewiesen sind, um klimaneutral zu
werden, wird Wasserstoff bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein.
Wer beabsichtigt, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollte daher zuvor in
seiner Gemeinde fragen, ob in seinem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzaus-
baugebiet geplant ist. Außerdem wird eine unabhängige Energieberatung
empfohlen, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen
ermöglicht.
„Für die Beheizung von Gebäuden existieren eher andere sinnvolle
Alternativen wie Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz oder
Pelletheizungen“, stellt Energieberaterin Christine Mörgen fest.
Bei Fragen zum Heizungstausch und zur Heiztechnik in Privathaushalten hilft
die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen
Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem
persönlichen Gespräch statt. Unsere Energiefachleute informieren
anbieterunabhängig und individuell.
Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 50089-15 vereinbart werden.
Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
www.verbraucherzentrale-saarland.de.
Was ist grüner und blauer Wasserstoff?
Wasserstoff wird als klimaneutral bezeichnet, weil bei seiner Verbrennung
lediglich Wasserdampf entsteht und kein Kohlendioxid (CO2). Die
Herstellung von Wasserstoff ist bislang allerdings energieaufwändig und
nicht klimaneutral.
Grüner und blauer Wasserstoff sollen im Unterschied dazu klimaneutral
produziert werden.
− Grüner Wasserstoff soll durch Elektrolyse gewonnen werden, die mit
Strom aus erneuerbaren Energiequellen angetrieben wird.
− Bei der Herstellung von blauem Wasserstoff, der konventionell aus
Erdgas gewonnen werden soll, entsteht zwar das Treibhausgas CO2.
Dieses soll aber mittels dem sogenannten „Carbon Capture And
Storage-Verfahren (CCS)“ unterirdisch gespeichert werden.
Ansprechpartnerin für den Inhalt: Christine Mörgen Tel. 06831-43043
V. i. S. d. P.: Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland e.V.