Heizen mit erneuerbaren Energien

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Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit
erneuerbarer Energie betrieben werden. Zurzeit liegt ein Referentenentwurf
zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, der noch in diesem Jahr verabschiedet
werden soll. „Im Entwurf sind verschiedene Möglichkeiten benannt, wie die
geforderten 65 % erreicht werden können.“, weiß Cathrin Becker,
Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
Erfüllt werden kann diese Pflicht durch den Anschluss an ein Wärmenetz, eine
elektrisch angetriebene Wärmepumpe oder eine Stromdirektheizung. Eine
solarthermische Anlage ist erlaubt in Kombination mit anderen EEWärmeerzeugern.
Eine Wärmepumpen-Hybridheizung ist dann möglich, wenn
die effiziente Wärmepumpe mindestens 30 % Heizlastanteil erbringt und der
fossile Spitzenlastkessel (Öl oder Gas) ein Brennwertgerät ist. In
Bestandsgebäuden kann weiterhin eine Pelletheizung eingebaut werden, sofern
sie einen Pufferspeicher und einen Staubfilter nutzt und mit Solarthermie oder
einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserunterstützung kombiniert wird. Im
Entwurf wird als Erfüllungsoption auch eine Heizungsanlage auf Basis von
Biomethan oder Wasserstoff erwähnt, hier sind aber weitere Bedingungen
einzuhalten.
In einigen Sonder- und Härtefällen sollen Eigentümer mehr Zeit zur Umsetzung
der EE-Pflicht bekommen. Das betrifft Havariefälle oder ein absehbarer, aber
noch nicht durchführbarer Anschluss an ein Wärmenetz. Für die Umstellung von
Etagenheizungen auf ein zentralisiertes Heizungssystem soll ebenfalls mehr Zeit
zur Umsetzung gewährt werden. Eine Ausnahme von der 65 % EE-Pflicht ist
geplant für Eigentümer, die mindestens 80 Jahre alt sind, das gilt in einem
selbst genutzten Wohngebäude mit bis zu 6 Wohneinheiten. Auch werden
Ausnahmeregelungen bei unbilliger Härte diskutiert.
„Bestehende Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden,
sofern sie nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach gültigem GEG
unterliegen.“, sagt Cathrin Becker. Ein Betriebsverbot besteht für fossil
betriebene Standardkessel, die älter als 30 Jahre sind. Diese Regelung soll
beibehalten werden, wobei auch hier Ausnahmeregelungen für die Zukunft
vorgesehen sind. „Grundsätzlich sollen Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen
betrieben werden, längstens bis zum 31.12.2044 erlaubt sein.“, ergänzt die
Expertin.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die
Beratung in den Niederlassungen im Saarland ebenso kostenfrei wie die
Rückruf- und die Videoberatung. Terminvereinbarung saarlandweit unter Tel.:
0681 5008915 oder unter der kostenfreien bundesweiten Hotline 0800 809 802
400.
Anmeldung zur Beratung in:
- St. Wendel, Umweltamt, Tel: 0 68 51 - 809 1903, Neuer
Beratungsraum: Mehrzweckhalle, Raum des Ortsvorstehers, Im Schuleck
10, 66606 St. Wendel Winterbach
- Tholey, Rathaus, Tel: 0681 50089-15
 


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