Förderprogramme für energetische Gebäudesanierung - Neue Konditionen seit 1. Januar 2024

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Die Bundesregierung schafft weiterhin interessante Anreize für die effiziente Gebäudesanierung.
In der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind zum
1. Januar 2024 zahlreiche Änderungen eingetreten. Gefördert werden Dämmmaßnahmen
an der Gebäudehülle, die Anlagentechnik, die Optimierung bestehender
Heizungsanlagen sowie der Einbau erneuerbarer Heizungstechnik.
„Neu ist die Auftragsvergabe an den Fachbetrieb, bevor ein Förderantrag gestellt
werden darf. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss dabei eine aufschiebende
oder auflösende Bedingung enthalten, das heißt an die Förderzusage gebunden
sein“, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland.
„Auch die Höchstgrenzen der förderfähigen Investitionskosten haben sich
verändert und sind teilweise abhängig vom Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans“,
weiß die Expertin. Beim Heizungstausch sind in einem Einfamilienhaus
maximal 30.000 Euro der Investitionskosten förderfähig.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt nach wie vor
15 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und für Heizungsoptimierung.
Weitere 5 % Zuschuss erhält man durch den Sanierungsfahrplan. Zuschüsse
für erneuerbare Wärmeerzeuger werden jedoch zukünftig bei der KfW
beantragt. Neben 30 % Grundförderung ist durch verschiedene Boni eine maximale
Förderquote von 70 % möglich.
„Förderanträge für neue Heizungstechnik können für selbstgenutzte Einfamilienhäuser
ab Ende Februar bei der KfW gestellt werden“, sagt die Beraterin. Mit dem
Vorhaben darf aber bereits jetzt begonnen und der Förderantrag nachgeholt werden.
„Prüfen Sie vorab unbedingt die technischen Mindestanforderungen“, rät die
Expertin, denn diese müssen am Schluss nachgewiesen werden. Eine professionelle
Baubegleitung kann hier hilfreich sein. Diese ist für Dämmmaßnahmen verpflichtend
und wird mit 50 % bezuschusst.
Geplant ist auch ein KfW-Ergänzungskredit für geförderte energetische Maßnahmen
und Heizungstechnik. Dieser soll demnächst bei den Finanzierungspartnern
(Hausbanken) zu beantragen sein.
Eigenheimbesitzer, die sich für Fördermittel interessieren, sollten sich vor einer
Entscheidung zunächst anbieterunabhängig beraten lassen, etwa zu der Frage,
welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen
sinnvoll sind. Die Energieberater der Verbraucherzentrale bieten dabei
Hilfestellung an, insbesondere auch bei der Ermittlung möglicher Förderung.
Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 50089-15 vereinbart werden.
Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
www.verbraucherzentrale-saarland.de.
Ansprechpartnerin für den Inhalt: Cathrin Becker Tel. 06898 7642081
Ansprechpartnerin für die Presse: Heike Ehl Tel. 0681 50089-29
V. i. S. d. P.: Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland e.V.


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