Ausblick 2024: Änderungen beim Energiesparen

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Neues Jahr, neue Regeln. Auch 2024 ändert sich für Energieverbraucher
einiges. Martin Brandis, Experte der Energieberatung der
Verbraucherzentrale, erklärt, was für Privathaushalte wichtig wird und
fasst wichtige Neuerungen zusammen.
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) tritt in Kraft
Ab 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen
ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Reine
Öl- und Gasheizung sind dort dann ausgeschlossen.
Wer außerhalb von Neubaugebieten, oder wer lediglich seine Heizung tauscht,
bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen wirkt:
In Großstädten über 100.000 Einwohnende bis zum 30. Juni 2026, in kleineren
Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Aber: Ist in dem betreffenden Gebiet der
Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die
Pflicht, mit erneuerbaren Energien zu heizen, früher.
Welche Möglichkeiten, mit erneuerbarer Energie zu heizen, sind ausdrücklich
im Gesetz benannt?
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpe und Biomasseheizung;
- Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme
aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird.
- Gas- oder Ölheizungen, die mit mindestens 65% Biomethan oder Bioöl
betrieben werden
- Hybridheizung. Das ist eine Wärmepumpe oder solarthermische
Anlage, die mit einer Gas-, Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert wird.
- Wasserstoffheizung. Im Prinzip ist das eine Gasheizung. Aktuell sind
Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden
können, nicht im Angebot.
Achtung: Im Rahmen eines Heizungstausches eine reine Öl- oder Gasheizung
einzubauen, ist 2024 noch zulässig. Wer das tut, muss spätestens ab 2029
dennoch einen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff
erzeugen. Ab 2029 liegt dieser Anteil bei 15 Prozent, ab 2035 bei 30 und
ab 2040 bei 60 Prozent.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät inzwischen von der
Anschaffung reiner Öl- und Gasheizungen ab. Es bestehen heute erhebliche
Zweifel daran, dass Wasserstoff, Biomethan oder Bio-Öl zum Heizen von
Wohngebäuden flächendeckend verfügbar sein werden.
CO2-Emissionen werden teurer
Der Festpreis für CO2-Emissionen steigt: Die erhöhten Emissionskosten führen
zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas.

Die Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa
0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000
kWh wird das Heizen so um 30 Euro teurer.
Mehr Zuschüsse für Sanierung
Höhere Förderungen sollen Haushalte beantragen können, die sich ab 2024 für
den Austausch ihrer Heizung entscheiden. Neben einer Grundförderung von
30 Prozent soll es einen „Speedbonus“ von 20 Prozent für diejenigen geben,
die ihr Vorhaben schon im nächsten Jahr umsetzen. Haushalte mit geringem
Einkommen können einen speziellen Einkommensbonus beantragen. In der
Summe könnten so bis zu 70 Prozent der Kosten des Vorhabens bezuschusst
werden. Für darüberhinausgehende Kosten kann ein verbilligtes Darlehen
bewilligt werden, so dass Haushalte auch ohne eigene Ersparnisse eine neue
Heizung einbauen können. Gefördert werden ausschließlich erneuerbare
Energien wie z. B. Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an
Fernwärme.
Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten
Für so genannte Balkonkraftwerke gibt es bald einfachere Regeln. Diese gelten
in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung. In der
Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher
geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden
Elektronormen angepasst worden sind. Anmeldeformalitäten beim
Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und die Anmeldung beim
Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit
einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell
rückwärts drehen könnte.
Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im
Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. Einzelne
Mieter und Wohnungseigentümer haben dann gegenüber Hauseigentümer und
Wohnungseigentümergemeinschaft Anspruch auf bauliche Veränderungen.
Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen
Ab Februar wird die Vergütung für Strom aus Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt
in Betrieb genommen werden, leicht verringert: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh
um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt
Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem
Jahr der Inbetriebnahme gewährt.

Höhere Mehrwertsteuer für Erdgas
Ab Januar wird das Erdgas selbst wieder teurer: Denn mit der Erhöhung des
vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von 7 auf erneute
19 Prozent, verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh
Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr 2024.

Effizientere Haushaltsgeräte

Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Waschtrockner für Privathaushalte
müssen ab März effizienter werden. Die Mindestanforderungen steigen und der
Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden:
− Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch auszuweisen.
- Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für
100 Waschgänge anzugeben.
Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse
bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale
rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten
Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann
geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.
Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten hilft die Energieberatung
der Verbraucherzentrale Saarland mit Ihrem umfangreichen Angebot
weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch
statt. Unsere Energie-Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell.
Weitere Informationen unter https://www.verbraucherzentrale-saarland.de
Terminvereinbarungen unter 0800-809 802 400 (kostenfrei) oder unter 0681 -
5008915.
Ansprechpartnerin für die Presse: Heike Ehl, 0681 50089-29
V. i. S. d. P.: Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland
e.V.

 


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