Neue Förderkonditionen für Hauseigentümer

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Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Klimapakets gibt es zum 1. Januar 2020 Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren.

Weitere Neuerungen sind am 24. Januar 2020 in Kraft getreten.

 Betroffen sind folgende Förderprogramme

  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151 / 152)
  • Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430).

In unserem Bereich Service finden Sie unter dem Punkt Förderung alle Informationen und Links, die sie zum Thema Förderung für private Hauseigentümer benötigen.


Wir möchten Sie einladen, unsere Klimaschutzinitiative aktiv mitzugestalten!