Mitmach-Aktion
Mitmach-Aktion

Weg zur eigenen Anlage

Die Anschaffung einer eigenen Solaranlage muss gut geplant sein. Diese langfristige Investition in die Zukunft bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondert hilft gleichzeitig die Emission klimaschädlicher Treibhausgase zu reduzieren. Sie können aktiv einen Beitrag zu Umweltschutz und regionaler Wertschöpfung leisten:

  • durch die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung erhält man über 20 Jahre (plus das Jahr der Inbetriebnahme) eine gesetzlich garantierte Vergütung für den produzierten Solarstrom.
  • Bei Solarthermieanlagen spart man einen Teil der fossilen Brennstoffe für den eigenen Wärmebedarf ein. Für den Bau einer Solarthermieanlage kann man beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss beantragen.

Als Hilfestellung für Interessierte wird im Folgenden eine kurze Anleitung zur Anschaffung der eigenen Solaranlage in acht Schritten gegeben.


Schritt 1:

Prüfung der Ergebnisse von geoportal.saarland.de
Die Berechnung des solaren Energiepotenzials auf Grundlage von Laserscannerdaten kann Ungenauigkeiten enthalten. Zum einen können kleinste Dachstrukturen oder Dachflächenfenster bei der Laseraufnahme möglicherweise nicht erfasst worden sein, was zu einer Verfälschung der Flächenangabe führen kann.
Zum anderen stellt die Laserbefliegung eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Datenerfassung dar. Deshalb sollte auch die mögliche Verschattung durch wachsende Bäume und neu gebaute Gebäude bedacht werden.
Prinzipiell ist der Bau einer Solaranlage genehmigungsfrei. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensembles muss aber eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.


Schritt 2:

Zustand und Statik prüfen
Neben der Statik des Gebäudes spielt v.a. die bestehende Dacheindeckung eine Rolle für die Installation einer Solaranlage. Inwieweit Ihre Dacheindeckung geeignet ist, sollte vom Fachmann geprüft werden.
Sollten Sie Pläne haben, Ihr Dach in Kürze neu decken zu lassen, ist es ratsam zu prüfen, ob eine dachintegrierte Solarstromanlage eine sinnvolle Lösung sein kann. Die Anlage wird dabei Teil der Dachhaut, so dass die Kosten für die Dacheindeckung in diesem Bereich gespart werden können.


Schritt 3:

Kontakt zum Fachmann herstellen
Im nächsten Schritt sollten die angesprochenen Punkte vom Fachmann geprüft werden. In den einzelnen Kommunen im Landkreis St. Wendel stehen den Interessenten zahlreiche Fachbetriebe oder Solarfirmen für Beratung, Wirtschaftlichkeitsanalysen und Installation zur Verfügung. Auch unabhängige Fachstellen und Organisationen stellen ihr Beratungsangebot bereit.


Schritt 4:

Beratung vor Ort
Haben Sie eine Firma Ihres Vertrauens gefunden, findet im nächsten Schritt ein ausführliches Beratungsgespräch vor Ort statt, bei dem neben Statik und Eignung der Dacheindeckung auch Punkte wie Netzanschlussmöglichkeiten oder notwendige Versicherungen geklärt werden sollen.


Schritt 5:

Angebote einholen
Nachdem Sie sich zur Installation einer Solaranlage entschlossen haben, sollten detaillierte Angebote eingeholt werden. Diese sind auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit zu prüfen. Hilfestellung dazu können unabhängige Fachstellen/Organisationen bzw. ein unabhängiger Energieberater vor Ort leisten.


Schritt 6:

Finanzierungsmöglichkeiten überlegen
Sind die technischen Details geklärt und die Kosten ermittelt, geht es an die Finanzierung. Es sollte festgelegt werden, wie hoch der Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung ist und welcher Anteil über Fremdkapital gestellt werden muss.
Für die benötigte Fremdkapitalfinanzierung stehen die regionalen Banken mit ihren speziellen Finanzierungsangeboten beratend zur Seite. Darüber hinaus gibt es günstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) über das Programm „Erneuerbare Energien – Programm Standard“. Hierbei ist zu beachten, dass mit dem Bau der Anlage erst bei Zuteilung des Kredits begonnen werden kann.
Neben Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten sollten Sie sich Rat bei einem versierten Steuerberater holen. Als Stromproduzent werden Sie Unternehmer, der als solcher besteuert wird. Individuelle Beratung über Abschreibungsvarianten, steuerliche Fragen (Einkommenssteuer) oder Altersvorsorge sollte in den Betrachtungen ebenfalls eine Rolle spielen.


Schritt 7:

Die Auftragserteilung
Bei der Vergabe des Auftrages sollte unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten geachtet werden. Beziehen Sie sich immer auf das zu Grunde gelegte Angebot.
Spezielle Vereinbarungen zu Ausführungs- und Fertigstellungsterminen und / oder dem spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme sollten ebenso mit der Auftragsvergabe niedergeschrieben werden wie vereinbarte Konsequenzen bei Terminüberschreitungen.
Lassen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Auftragsbestätigung aushändigen und vereinbaren Sie mit dem Handwerker, dass er die Anmeldung der Anlage beim Energieversorger erledigt.


Schritt 8:

Der Startschuss - Die Anlage wird in Betrieb genommen
Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit Ihrem örtlichen Energieversorger durchführen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem auch der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird.
Seit dem 1. Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Sie müssen den Betrieb Ihrer Anlage mit folgenden Daten der Bundesnetzagentur melden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme.

Von nun an sind Sie Stromproduzent!

Der Stromversorger vor Ort wird mit Ihnen als Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vergüten.
Spätestens jetzt sollte man der Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit man beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert ist. Vielleicht wird die Anlage aber schon über die bestehenden Versicherungen abgedeckt. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Versicherung.
Denken Sie bei der nächsten Steuererklärung an die Photovoltaik-Anlage. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast.